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Regelwerk


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1.      MiniSKR allgemein

Dieses Kapitel beschreibt die allgemeinen Zustände des Autos.

1.1 Basis

Das Basismaterial des MiniSKR’s darf aus folgenden Materialien sein. Das Basismaterial sind die unteren 5 mm, welche die Achsen aufnehmen.

Dieses Basis darf ausschließlich aus gewachsenem (natürlichem) Holz sein. Es sind keine holzverwandte Materialen wie z. B. Spanplatten, OSB oder MDF / HDF Platten erlaubt.

 

1.2 Aufbau

Der Aufbau, oberhalb der Basis, darf aus beliebigem Material sein. So ist hier z. B. Hartschaum, GFK, Styropor, Styrodur, Fimo (Modelliermasse), Salzteig oder auch mineralische Materialien wie Gips oder Beton erlaubt.

1.3 Oberfläche

Für dekorative Zwecke darf das MiniSKR mit Farbe und Zubehörteile ergänzt werden. Dabei ist jedes Material erlaubt, solange es fest mit der Karosse verbunden ist und keine Verletzungsgefahr davon aus geht.

Das MiniSKR darf mit jeder Farbe bemalt, bestrichen oder lackiert werden. Zum Abnahmezeitpunkt muss die Farbe trocken und fest sein. Sie darf sich nicht von der Karosse lösen.

 

1.4 Abmessungen und Gewichte

Definition der Achsen:

Das MiniSKR darf maximal 140 Gramm nicht überschreiten.

Das MiniSKR darf die maximalen Abmessungen von …

  • Länge (X-Achse): 200 mm
  • Breite (Y-Achse): 70 mm
  • Höhe (Z-Achse): 75 mm

nicht überschreiten.

Die MiniSKR muss folgende Abmessungen / Bedingungen zusätzlich einhalten:

  • Eine Mindesthöhe (Z-Achse) von 10 mm. Dabei muss mindestens eine Stelle mit mindestens 10 mm im Durchmesser mindestens 20 mm in der Höhe (Z-Achse) messen.
  • Der Abstand zwischen einem rechten und linken Rad muss mindestens 50 mm betragen (Y-Achse). Da es sonst nicht auf der Führungsschiene fahren kann.
  • Die Achsabstände (Länge, X-Achse) müssen mindestens 80 mm betragen.
  • Das MiniSKR muss unter der Karosserie einen Abstand von 10 Millimeter haben, damit es nicht an der mittleren Führungsschiene streift.
  • Alle 4 Räder müssen Bodenkontakt haben.

 

2. Technische Rahmenbedingungen

Diese Kapitel beschreibt die technischen Rahmenbedingungen

2.1 Räder

Es dürfen nur die Räder vom Seifenkistenverband Baden-Württemberg eingesetzt werden. Diese sind mit dem Aufdruck Maximum-Velocity gekennzeichnet.

Ein typisches Rad wiegt mindestens 2,4 Gramm.

Eine Veränderung des Rades, egal ob mechanisch, chemisch oder anderer Art, darf nicht durchgeführt werden. Es ist erlaubt, evtl. vorhandene Überstände vom Fertigungsverfahren zu entfernen.

Die Räder dürfen beliebig bemalt oder mit Zubehör, z. B. Radkappen ergänzt werden.

Es ist nicht erlaubt die Räder mit irgendwelchem zusätzlichen Gleitmittel (egal ob flüssig, pastös oder als Feststoff) zu behandeln. Ebenso sind keine Buchsen, Kugellager, Gleitlager o. ä. erlaubt. Es ist lediglich ein polieren der Achsen und / oder der Räder erlaubt.

 

2.2 Achsen

Es sind nur die Achsstifte es Seifenkistenverband Baden-Württemberg e. V. zu verwenden. Diese sind entsprechend gekennzeichnet. Alle anderen möglichen Achsen sind ausgeschlossen.

Ein verbiegen der Achse ist in allen Richtungen erlaubt.

Die Achse muss direkt in den Holzklotz eingearbeitet sein. Es dürfen keine Federung, Stoßdämpfer o. ä. integriert sein.

Die Achse muss im Original Zustand sein. Es darf keine Farbe, Beschichtung oder ähnliches aufgebracht werden.

Erlaubt ist das polieren der Achsen und / oder Räder. 

Verboten ist die Achse in ihrem Durchmesser zu verändern, z. B. durch abdrehen. Es ist lediglich erlaubt das Ende etwas anzuspitzen, dass sich die Achse besser in das Holz treiben lässt.

 

2.3 Antriebe

Jegliche Art eines Antriebes ist ausgeschlossen und nicht erlaubt.

 

3. Technische Anhang

3.1 Abmessung

•    Länge (X-Achse):    200 mm
•    Breite (Y-Achse):    70 mm
•    Höhe (Z-Achse):    80 mm

3.2 Definition Basis / Aubau

  • Das Fahrwerk / Achsen müssen in der Basis sicher befestigt sein.
  • Die Basis muss mind. 5 mm Hoch sein.

Spurgeführtes System. Systemspur 5 mm x 40 mm bei SK-BW Startbahnsystem. Die Mini SK muss so ausgeführt sein, dass es mit diesem Spursystem gefahren werden kann.

3.3 Achsabstand / Bodenfreiheit

  • Mindestens 80 mm Achsabstand.

Bodenfreiheit von mindestens 10 mm

3.4 Minimumhöhen

Zusätzlicher Erhöhung von 20 mm, mit mindestens 10 mm Durchmesser in der Draufsicht.

 

3.5 Mindestbreiten

Mindestbreite des Holzes im Bereich der Achsen von 45 mm zwischen den Rädern.

4. Beispiele, nicht erlaubt

Alle Räder müssen Bodenkontakt haben.

Keine Original Räder

5. Beispiele, erlaubt

6. Prüfkriterien

Um ein gerechtes und ausgewogenes Rennen durch führen zu können, in dem alle die gleichen Voraussetzungen haben, muss es natürlich auch eine Kontrolle geben. Daher werden die MiniSKR einer technischen Prüfung unterzogen. Es werden diese Punkte geprüft, welche auf der nachfolgenden Prüfkarte aufgelistet sind.
Zur Prüfung ist es notwendig, dass der Prüfer den Prüfling auffordert eine beliebe Achse zu demontieren. Dann wird das Rad als auch die Achse nachgewogen und kontrolliert. Diese ist anschließend vom Prüfling wieder zu montieren. Daher ist es notwendig, alle Achsen so an der Basis zu befestigen, dass diese demontierbar sind.

 

7. Prüfkarte